Die Friedhofsverwaltung informiert

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Ottweiler teilt mit, dass auf dem Friedhof Seminar sowie den Friedhöfen der Stadtteile Mainzweiler, Fürth, Steinbach und Lautenbach alle Urnen-/Reihengräber, die in dem Zeitraum vom 02. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1992 und alle Kinderreihengräber, die in dem Zeitraum vom 02. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 belegt wurden zur Abräumung bis zum 31. Mai 2023 aufgerufen werden.

 

Des Weiteren werden alle Wahlgräber auf dem Seminar-Friedhof sowie dem Friedhof in dem Stadtteil Mainzweiler, die in dem Zeitraum vom 02. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1992 belegt wurden und keine Verlängerung des Nutzungsrechts gewünscht ist, zur Abräumung bis zum 31. Mai 2023 aufgerufen.

 

 

 

 

Ebenso werden auf dem Friedhof Seminar sowie den Friedhöfen der Stadtteile Mainzweiler und Fürth auch alle Wahlgräber, deren vorzeitige Einebnungen (max. 5 Jahre vor Ablauf der Ruhefrist) beantragt wurde, zur Abräumung bis zum 31. Mai 2023 aufgerufen.

 

Grabmale, Einfassungen, Abdeckungen etc. die nicht bis zum 31. Mai 2023 abgeräumt werden, werden durch die Stadt Ottweiler abgeräumt und entsorgt.

 

Ab dem 12. Juni 2023 werden die Einebnungen durch die Stadt Ottweiler erfolgen.

 

An folgenden Wahlgräbern ist kein Nutzungsberechtigter zu ermitteln:

 

Friedhof Seminar AII 018a † Müller

 

Friedhof Seminar G 026 † Müller

 

Friedhof Seminar G 092 † Poller/Büsgen

 

Friedhof Seminar G 104 † Rein

 

Diese Wahlgräber werden ebenfalls ab dem 12. Juni 2023 durch die Stadt Ottweiler eingeebnet.

 

Eine Verlängerung des Nutzungsrechts und/oder eine Einebnung der Grabstätte muss bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne unter der 06824-300821 zur Verfügung.